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Ihr Auftrag

Damit wir bestmöglich für Sie arbeiten können,  berücksichtigen Sie bitte die folgenden Dinge:

 

  • Die zu beschichtende Fläche muss frei von Signierzeichen sein.
  • Die nicht zu beschichtende Fläche darf gekennzeichnet werden z.B. mit einem „X“.
  • Die Ware muss frei von silikonhaltigen Verunreinigungen sein und  darf im Vorfeld auch nicht mit derartigen Stoffen (z.B. Abdichtgummi etc.) in Berührung gekommen sein.
  • Die Ware muss hitzebeständig bis ca. 200°C sein.

Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch Nichteinhaltung der Anforderungen entstehen.

L x B x H : 6,5 x 2,5 x 2,5 m

Gewicht: von 5 Gramm bis 1 Tonne

 

Wichtig: 

Bitte liefern Sie Ihre Ware immer mit einem Lieferschein an. Für Fehlbeschichtungen, Stückzahlabweichungen etc. bei fehlenden bzw. nicht ausreichenden Lieferpapieren können wir keine Haftung übernehmen.

Anlieferzustand der zu beschichtenden Teile:

  • Die Teile dürfen nicht mit Klebeband in Berührung kommen, da dies Rückstände hinterlässt, die zu Oberflächenstörungen der Pulverbeschichtung kommen kann
  • Bei einseitiger Beschichtung vermerken Sie dies bitte in Ihren Anlieferungspapieren und/oder kennzeichnen Sie die nicht zu beschichtende Seite mit einem „X“.
  • Die Ware muss staplerfähig auf einer Palette angeliefert werden. Kleinteile können in einem Behältnis angeliefert werden.
  • Bei Anlieferung von Teilen mit verschiedenen Farbwünschen muss deutlich ersichtlich sein, welche Teile welche Farbe erhalten sollen.
  • Die Bauteile müssen mit entsprechenden Aufhängebohrungen angeliefert werden. Geschlossene Rohrkonstruktionen benötigen Auslaufbohrungen.

Bei Bauvorhaben, wo beschichtete Teile verschiedener Lieferanten verwendet werden, kann es zu Farbabweichungen kommen, da die Farbtöne sich bei den verschiedenen Pulverlack-Herstellern unterscheiden.